AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der ESTATEANFRAGE GmbH (handelnd unter der Marke Kroner Finanzierung, nachfolgend „Anbieter") und ihren Auftraggebern über Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich der Immobilienfinanzierung.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Soweit einzelne Klauseln nur für eine der beiden Gruppen Anwendung finden, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der vertraglichen Leistung ist die Beratung des Auftraggebers in Fragen der Immobilienfinanzierung sowie die Vermittlung passender Finanzierungsangebote aus dem Netzwerk angeschlossener Banken, Bausparkassen und Versicherer. Der Anbieter erbringt seine Leistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere der Abschluss eines konkreten Darlehensvertrages zu bestimmten Konditionen — wird nicht geschuldet und nicht garantiert. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe eines Darlehens obliegt ausschließlich der jeweiligen finanzierenden Bank bzw. dem jeweiligen Versicherer.
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme eines Beratungsauftrags oder durch Aufnahme der Beratungstätigkeit auf Wunsch des Auftraggebers, regelmäßig dokumentiert in Form eines Beratungsprotokolls oder einer Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungspflichten des Anbieters
Der Anbieter erbringt die vereinbarten Beratungs- und Vermittlungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere verpflichtet er sich:
- die finanzielle Situation des Auftraggebers, dessen Wünsche und Anforderungen sowie die Eignung der Finanzierungsprodukte sachgerecht zu analysieren,
- passende Finanzierungsangebote aus dem Anbieternetzwerk transparent und vergleichbar aufzubereiten,
- den Auftraggeber bei der Antragstellung und Unterlagenzusammenstellung zu unterstützen,
- sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten — insbesondere die Vorgaben der ImmoVermV und WpHG, soweit anwendbar.
Die Inanspruchnahme der Hilfe Dritter (z.B. angeschlossener Berater, Tippgeber, Marketing-Dienstleister) ist zulässig.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erbringung der Leistung aktiv mitzuwirken. Hierzu gehören insbesondere:
- die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung sämtlicher für die Beratung relevanten Fragen — insbesondere zu Einkommen, Vermögen, bestehenden Verbindlichkeiten und zur geplanten Verwendung,
- die fristgerechte Bereitstellung aller für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen (z.B. Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Objektunterlagen),
- die unverzügliche Information des Anbieters über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse während des Vermittlungsprozesses,
- die aktive Teilnahme an Beratungs- und Abstimmungsterminen sowie an Rückfragen der jeweiligen Bank.
Verzögerungen, die durch eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Beratung und Vermittlung gegenüber privaten Auftraggebern (Verbrauchern) ist im Regelfall für den Auftraggeber kostenfrei. Der Anbieter wird im Erfolgsfall durch eine marktübliche Vermittlungsprovision der finanzierenden Bank vergütet. Eine darüber hinausgehende Vergütung wird mit dem privaten Auftraggeber nur ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall vereinbart.
Gegenüber gewerblichen Auftraggebern — insbesondere im Rahmen strukturierter Beratungsmandate, gewerblicher Projekt- oder Bauträgerfinanzierungen — kann eine gesonderte Vergütung des Anbieters vereinbart werden. In diesem Fall verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Auftrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§ 6 Beratungsdokumentation und Aufklärung
Der Anbieter dokumentiert die Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Kopie des Beratungsprotokolls und der ihm vorgelegten Finanzierungsangebote.
Der Anbieter weist den Auftraggeber darauf hin, dass die vorvertraglichen Informationen der jeweiligen Bank Bestandteil des späteren Darlehensvertrages werden und für die endgültige Entscheidung des Auftraggebers maßgeblich sind. Eine eigenständige Prüfung dieser Unterlagen durch den Auftraggeber wird empfohlen.
Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages langfristige finanzielle Verpflichtungen verbunden sind und die Tragfähigkeit über die gesamte Laufzeit sichergestellt sein muss.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere finanzielle, persönliche und betriebliche Informationen — streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch zu vertragsfremden Zwecken zu nutzen. Diese Pflicht besteht für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten über das Vertragsende hinaus fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters sowie den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Eine Weitergabe an die jeweils anfragenden Banken erfolgt ausschließlich im Rahmen des konkreten Vermittlungsprozesses und nach Einwilligung des Auftraggebers.
§ 8 Haftung und Versicherung
Der Anbieter haftet unbegrenzt für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Anbieter unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe. Eine Haftung für Entscheidungen der finanzierenden Banken — insbesondere die Ablehnung oder Konditionierung eines konkreten Antrags — ist ausgeschlossen.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder vergleichbare, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände — befreien die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses von ihren Leistungspflichten.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertage an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§ 10 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, gewerbliche Auftraggeber nach Vertragsende in einer Referenzliste namentlich zu nennen. Hierzu darf der Anbieter den Firmennamen und das Logo des Auftraggebers verwenden.
Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen. Bereits in Print- oder Offline-Medien gedruckte Referenzen bleiben unberührt. Eine Nennung privater Auftraggeber erfolgt nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
§ 11 Aufrechnung und Abtretung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Anbieter unbestrittenen Forderungen berechtigt.
Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 12 Schriftform und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Hauptvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig und sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — München.